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Getreide
und Getreideerzeugnisse |
Eine Domäne des Reformhauses ist
das breite Getreidesortiment aus ökologischem Anbau gemäß
der EG-Bio-Verordnung. Als Volkornprodukte deklarierte Lebensmittel
(z. B. Vollkornbrot) müssenim Getreideanteil mindestens
zu 90 Prozent aus Vollkorn bestehen. Für Brot und Gebäck
sind als Backtriebmittel nur Hefe, natürlicher Sauerteig,
natürliches Backferment und phosphatfreie Backtriebmittel
zugelassen. Lebensmittelrechtliche zulässige Zusätze
zu Mehl (z. B. Ascorbinsäure, Cystein) sind bei neuform
nicht erlaubt.
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Frischgemüse
und Rohware für Gemüseerzeugnisse
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Auch bei dieser Produktgruppe haben Erzeugnisse
aus ökologischem Anbau den absoluten Vorrang. Das gilt
ebenfalls für Kleinsaaten und Hülsenfrüchte (zum
Keimen und getrocknet) sowie Kartoffeln, soweit hierfür
ausreichend Rohstoffe zur Verfügung stehen. Bei neuform-Tiefkühlgemüse
werden auch lebensmittelrechtlich erlaubte, nicht einmal deklarationspflichtige
Zusätze wie Zitronen-, Ascorbin- und Glutaminsäure
nicht eingesetzt. Sauerkraut muß durch natürliche
Gärung erzeugt sein. Bei Kartoffel-Trockenprodukten (z.
B. Püree, Knödel) ist Schwefelung unzulässig.
Sojabohnen für Sojamehle, Vollsoja-Produkte und Tofu
stammen so weit wie möglich aus ökologischem Anbau.
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Obst und
Obsterzeugnisse |
Bei der Fruchtsaftherstellung werden
nur Preßsäfte, keine Konzentrate verwendet (Ausnahme:
einige wenige exotische Früchte, wenn sie nicht anders
erhältlich sind). Trockenfrüchte stammen zum großen
Teil aus kontrolliertem ökologischem Anbau, teilweise aus
neuform-eigenen Projekten. Über 90 Prozent der Trockenfrüchte
werden als ungeschwefelte Ware angeboten.
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fruchtige
Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees |
Fruchtige Brotaufstriche mit einem hohen
Fruchtanteil werden nur aus erntefrischen oder tiefgekühlten
Früchten hergestellt. Eine Schwefelung der Rohstoffe ist
nicht erlaubt.
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Milch und
Milcherzeugnisse |
Weder genveränderte
Tiere noch gentechnisch erzeugte Zusätze zur Milchgewinnung
oder -verarbeitung sind erlaubt. Wie erwähnt, muß
die Tierhaltung und Fütterung nach ökolodischen Grundsätzen
artgerecht erfolgen. - Für die Herstellung von Sauermilchprodukten
(z. B. Dickmilch, Sanoguhrt) sind nur Milchsäurebakterien
zugelassen, die über 90% rechtsdrehende L(+)-Milchsäure
bilden.
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Eier |
Eier dürfen nur aus Freiland- oder Bodenhaltung stammen. Die Tierhaltung muß gemäß den AGÖL- Richtlinien erfolgen.
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Öle,
Fette, Magarine |
Ausschließlich
gesunde, unbelastete Saaten und Rohstoffe werden verarbeitet.
Fetthärtung oder Umesterung sind nicht gestattet. Speiseöle
müssen durch kaltpressung gewonnen werden. Raffination
bei Speiseölen ist nicht erlaubt, außer wenn diese
aus technischen Gründen erforderlich ist, wie bei Traubenkern-
und Distelöl, Brat- oder Frittierölen. - Reformhausmagarine
darf keine tierischen Fette enthalten. Sie wird immer mit einem
Anteil anhochwertigem Kaltpreßöl hergestellt. Alle
Magarinen sind streng natriumarm.
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Bienenhonig |
Bei Sortenhonigen (z. B. Wiesentracht, Tannenhonig, Lindenhonig) wird die höchstmögliche Sortenreinheit durch Pollenkontrolle garantiert. Damit keine Wärmeschädingung des Honigs eintreten kann, muß er kalt geschleudert und bei höchstens 40°C abgefüllt werden. Keinerlei Rückstände von Bienenstockwesungs- und Tierarzneimitteln dürfen nachweisbar sein.
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Gewürze
und Gewürzmischungen |
Diese sollen soweit möglich
aus kontrolliertem ökologischem Anbau stammen. Eine Begasung
mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen oder eine Bestrahlung
ist nicht erlaubt. Sie werden in kleinen Mengen - je nach Bedarf
- frisch vermahlen, sofort abgepackt und versandt. Dadurch wird
eine längere Lagerung vermieden, die wertvollen Inhaltsstoffe
bleiben erhalten.
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