Lebensmittel

Getreide und Getreideerzeugnisse
Getreide und Getreideerzeugnisse

Eine Domäne des Reformhauses ist das breite Getreidesortiment aus ökologischem Anbau gemäß der EG-Bio-Verordnung. Als Volkornprodukte deklarierte Lebensmittel (z. B. Vollkornbrot) müssenim Getreideanteil mindestens zu 90 Prozent aus Vollkorn bestehen. Für Brot und Gebäck sind als Backtriebmittel nur Hefe, natürlicher Sauerteig, natürliches Backferment und phosphatfreie Backtriebmittel zugelassen. Lebensmittelrechtliche zulässige Zusätze zu Mehl (z. B. Ascorbinsäure, Cystein) sind bei neuform nicht erlaubt.

Frischgemüse und Rohware für Gemüseerzeugnisse


Auch bei dieser Produktgruppe haben Erzeugnisse aus ökologischem Anbau den absoluten Vorrang. Das gilt ebenfalls für Kleinsaaten und Hülsenfrüchte (zum Keimen und getrocknet) sowie Kartoffeln, soweit hierfür ausreichend Rohstoffe zur Verfügung stehen. Bei neuform-Tiefkühlgemüse werden auch lebensmittelrechtlich erlaubte, nicht einmal deklarationspflichtige Zusätze wie Zitronen-, Ascorbin- und Glutaminsäure nicht eingesetzt. Sauerkraut muß durch natürliche Gärung erzeugt sein. Bei Kartoffel-Trockenprodukten (z. B. Püree, Knödel) ist Schwefelung unzulässig. Sojabohnen für Sojamehle, Vollsoja-Produkte und Tofu stammen so weit wie möglich aus ökologischem Anbau.

Obst und Obsterzeugnisse

Bei der Fruchtsaftherstellung werden nur Preßsäfte, keine Konzentrate verwendet (Ausnahme: einige wenige exotische Früchte, wenn sie nicht anders erhältlich sind). Trockenfrüchte stammen zum großen Teil aus kontrolliertem ökologischem Anbau, teilweise aus neuform-eigenen Projekten. Über 90 Prozent der Trockenfrüchte werden als ungeschwefelte Ware angeboten.

fruchtige Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees

Fruchtige Brotaufstriche mit einem hohen Fruchtanteil werden nur aus erntefrischen oder tiefgekühlten Früchten hergestellt. Eine Schwefelung der Rohstoffe ist nicht erlaubt.

Milch und Milcherzeugnisse

Weder genveränderte Tiere noch gentechnisch erzeugte Zusätze zur Milchgewinnung oder -verarbeitung sind erlaubt. Wie erwähnt, muß die Tierhaltung und Fütterung nach ökolodischen Grundsätzen artgerecht erfolgen. - Für die Herstellung von Sauermilchprodukten (z. B. Dickmilch, Sanoguhrt) sind nur Milchsäurebakterien zugelassen, die über 90% rechtsdrehende L(+)-Milchsäure bilden.

Eier

Eier dürfen nur aus Freiland- oder Bodenhaltung stammen. Die Tierhaltung muß gemäß den AGÖL- Richtlinien erfolgen.

Öle, Fette, Magarine

Ausschließlich gesunde, unbelastete Saaten und Rohstoffe werden verarbeitet. Fetthärtung oder Umesterung sind nicht gestattet. Speiseöle müssen durch kaltpressung gewonnen werden. Raffination bei Speiseölen ist nicht erlaubt, außer wenn diese aus technischen Gründen erforderlich ist, wie bei Traubenkern- und Distelöl, Brat- oder Frittierölen. - Reformhausmagarine darf keine tierischen Fette enthalten. Sie wird immer mit einem Anteil anhochwertigem Kaltpreßöl hergestellt. Alle Magarinen sind streng natriumarm.

Bienenhonig

Bei Sortenhonigen (z. B. Wiesentracht, Tannenhonig, Lindenhonig) wird die höchstmögliche Sortenreinheit durch Pollenkontrolle garantiert. Damit keine Wärmeschädingung des Honigs eintreten kann, muß er kalt geschleudert und bei höchstens 40°C abgefüllt werden. Keinerlei Rückstände von Bienenstockwesungs- und Tierarzneimitteln dürfen nachweisbar sein.

Gewürze und Gewürzmischungen

Diese sollen soweit möglich aus kontrolliertem ökologischem Anbau stammen. Eine Begasung mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen oder eine Bestrahlung ist nicht erlaubt. Sie werden in kleinen Mengen - je nach Bedarf - frisch vermahlen, sofort abgepackt und versandt. Dadurch wird eine längere Lagerung vermieden, die wertvollen Inhaltsstoffe bleiben erhalten.